Unterschiede zwischen Übergangsgeld und Krankengeld: Was steht mir wann zu?

Unterschiede zwischen Übergangsgeld und Krankengeld: Was steht mir wann zu?

1. Einleitung: Hintergrund und Bedeutung der finanziellen Absicherung

Wenn man in Deutschland aufgrund von Krankheit oder nach einem Unfall längere Zeit nicht arbeiten kann, ist die finanzielle Absicherung ein zentrales Thema. Viele Menschen fragen sich: Welche Leistungen stehen mir zu? Und wann bekomme ich welche Unterstützung? Besonders relevant sind dabei das Krankengeld und das Übergangsgeld. Beide Leistungen gehören zum deutschen Sozialleistungssystem und dienen dazu, Einkommensausfälle während einer Arbeitsunfähigkeit oder während einer beruflichen Rehabilitation auszugleichen.

Das deutsche Sozialsystem legt großen Wert darauf, dass niemand in eine finanzielle Notlage gerät, wenn er oder sie vorübergehend nicht arbeiten kann. Insbesondere das Krankengeld greift ein, wenn der Arbeitgeber nach sechs Wochen Lohnfortzahlung nicht mehr zahlt. Das Übergangsgeld hingegen unterstützt Menschen, die sich in einer medizinischen oder beruflichen Reha befinden und deswegen ebenfalls keinen Lohn erhalten.

Um einen ersten Überblick zu geben, zeigt folgende Tabelle die wichtigsten Unterschiede zwischen Krankengeld und Übergangsgeld auf:

Leistung Krankengeld Übergangsgeld
Zweck Finanzielle Absicherung bei längerer Krankheit Unterstützung während medizinischer/beruflicher Rehabilitation
Zuständig Gesetzliche Krankenkasse Rentenversicherungsträger / Unfallversicherung
Dauer der Zahlung Maximal 78 Wochen je Krankheit innerhalb von 3 Jahren Für die Dauer der Rehamaßnahme
Voraussetzungen Mindestens 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit durch Arzt bestätigt Teilnahme an einer bewilligten Rehamaßnahme

Sowohl Krankengeld als auch Übergangsgeld sind zentrale Säulen im deutschen Sozialstaat und helfen Betroffenen, sich auf ihre Genesung oder Neuorientierung zu konzentrieren – ohne sich Sorgen um die finanzielle Existenz machen zu müssen. In den folgenden Teilen dieser Artikelreihe gehen wir genauer darauf ein, wann Ihnen welches Geld zusteht und wie Sie es beantragen können.

2. Was ist Krankengeld?

Bedeutung und Zweck des Krankengeldes

Krankengeld ist eine finanzielle Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Es soll Arbeitnehmer:innen unterstützen, die wegen einer längeren Krankheit nicht arbeiten können und deshalb kein reguläres Gehalt mehr erhalten.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Krankengeld

  • Sie sind gesetzlich krankenversichert (z.B. als Arbeitnehmer:in oder freiwillig Versicherte:r).
  • Sie sind länger als sechs Wochen arbeitsunfähig krank (nachdem die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet).
  • Ein ärztliches Attest über die Arbeitsunfähigkeit liegt vor und wird der Krankenkasse rechtzeitig vorgelegt.

Wer hat Anspruch?

Personengruppe Anspruch auf Krankengeld
Arbeitnehmer:innen (gesetzlich versichert) Ja
Freiwillig gesetzlich Versicherte Selbstständige Nur mit Wahltarif „Krankengeld“
Arbeitslose mit Anspruch auf ALG I Ja
Student:innen, Rentner:innen, Minijobber:innen Nein

Höhe des Krankengeldes

Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 % des Bruttoeinkommens, jedoch höchstens 90 % des Nettoverdienstes. Sozialversicherungsbeiträge werden abgezogen, sodass das ausgezahlte Krankengeld meist etwas niedriger ausfällt als das normale Nettoeinkommen.

Beispielhafte Berechnung:

Monatliches Bruttogehalt Nettoeinkommen Krankengeld (ca.)
3.000 € 2.100 € 1.890 € (90 % vom Netto)
2.500 € 1.700 € 1.530 € (90 % vom Netto)

Dauer der Zahlung von Krankengeld

Krankengeld wird ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt – also nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber – und maximal für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung.

Tabelle: Überblick zur Zahlungshöchstdauer
Kriterium Zahlungsdauer Krankengeld
Längste Bezugsdauer je Krankheit 78 Wochen (innerhalb von 3 Jahren)
Zahlungsbeginn nach Krankheitseintritt Ab Woche 7 (nach Entgeltfortzahlung)
Zahlung während verschiedener Krankheiten parallel? Nicht gleichzeitig; jede Krankheit zählt einzeln.

Krankengeld ist somit eine wichtige Absicherung für alle gesetzlich Versicherten bei längerer Arbeitsunfähigkeit und hilft, finanzielle Einbußen zu mindern.

Was ist Übergangsgeld?

3. Was ist Übergangsgeld?

Übergangsgeld einfach erklärt

Übergangsgeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Menschen in Deutschland während bestimmter medizinischer oder beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen erhalten können. Es soll helfen, den Lebensunterhalt zu sichern, wenn man wegen einer Reha-Maßnahme vorübergehend nicht arbeiten kann und daher kein reguläres Einkommen erhält.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Übergangsgeld

Nicht jeder bekommt automatisch Übergangsgeld. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:

  • Man nimmt an einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitationsmaßnahme teil, die von der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung) bewilligt wurde.
  • Vor Beginn der Maßnahme bestand Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Krankengeld oder Arbeitslosengeld.
  • Die Maßnahme dient dazu, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen oder zu erhalten.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Berechtigte Personengruppe Beispiele
Arbeitnehmer*innen Angestellte mit Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Krankengeld
Arbeitslose Empfänger von Arbeitslosengeld I/II
Azubis & Schüler*innen Personen in Ausbildung, wenn Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden

Wie wird das Übergangsgeld berechnet?

Die Höhe des Übergangsgeldes richtet sich nach dem vorherigen Einkommen und beträgt in der Regel einen bestimmten Prozentsatz davon. Folgende Grundregeln gelten:

  • Für Arbeitnehmer*innen mit Kind: 75 % des letzten Nettoarbeitsentgelts
  • Für Arbeitnehmer*innen ohne Kind: 68 % des letzten Nettoarbeitsentgelts
  • Für Arbeitslose: Bemessung orientiert sich am Arbeitslosengeld I/II
Status vor der Reha Satz Übergangsgeld
Mit Kind(er) 75 % vom Nettoarbeitsentgelt
Ohne Kind(er) 68 % vom Nettoarbeitsentgelt
Arbeitslos gemeldet Anlehnung an Arbeitslosengeld I/II Höhe

Sonderfälle und Besonderheiten beim Bezug von Übergangsgeld

  • Während der gesamten Reha-Maßnahme wird das Übergangsgeld gezahlt – auch an Wochenenden und Feiertagen.
  • Sollte während der Maßnahme eine Krankschreibung erfolgen, bleibt der Anspruch bestehen.
  • Kombiniert man medizinische und berufliche Reha, kann sich die Bezugsdauer verlängern.
  • Krankenkassen, Rentenversicherungsträger oder die Agentur für Arbeit informieren individuell über Ansprüche und beraten bei Unsicherheiten.

4. Die wichtigsten Unterschiede im Überblick

Vergleich von Übergangsgeld und Krankengeld

Übergangsgeld und Krankengeld sind zwei wichtige Leistungen im deutschen Sozialversicherungssystem, die oft miteinander verwechselt werden. Beide unterstützen finanziell bei längerer Arbeitsunfähigkeit, unterscheiden sich jedoch in Anspruchsvoraussetzungen, Dauer, Höhe und Trägern. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Unterschiede übersichtlich dargestellt.

Anspruchsvoraussetzungen

Leistungsart Wer hat Anspruch? Bedingungen
Krankengeld Arbeitnehmer:innen, freiwillig gesetzlich Versicherte, bestimmte Selbstständige Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit, nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (i.d.R. ab der 7. Woche)
Übergangsgeld Personen in medizinischer Rehabilitation oder während einer beruflichen Reha-Maßnahme Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme auf Antrag und mit Bewilligung des zuständigen Trägers (z.B. Rentenversicherung)

Leistungsdauer

Leistungsart Dauer der Zahlung
Krankengeld Bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren je Erkrankung
Übergangsgeld Für die Dauer der bewilligten Reha-Maßnahme bzw. Umschulung

Höhe der Leistung

Leistungsart Berechnungsgrundlage Anteil am bisherigen Einkommen
Krankengeld Nettogehalt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit (durchschnittliches regelmäßiges Einkommen) 70 % des Bruttoeinkommens, maximal 90 % des Nettogehalts; Beitragsbemessungsgrenze beachten!
Übergangsgeld Nettogehalt oder Arbeitslosengeld vor Beginn der Maßnahme (je nach Status) 68 % des letzten Nettogehalts (bei Kindern: 75 %)

Zuständige Träger

Leistungsart Zuständiger Träger
Krankengeld Gesetzliche Krankenkasse (GKV)
Übergangsgeld Deutsche Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft (je nach Maßnahme)
Kurz zusammengefasst:

Krankengeld hilft bei längerer Krankheit ohne Reha, während Übergangsgeld für die Zeit einer Reha oder beruflichen Wiedereingliederung gezahlt wird. Anspruch, Berechnung und Zuständigkeit unterscheiden sich deutlich – ein genauer Blick lohnt sich bei Unsicherheiten immer.

5. Wann steht mir welche Leistung zu?

In Deutschland gibt es klare Regeln, wann Sie Anspruch auf Krankengeld oder Übergangsgeld haben. Die beiden Leistungen werden in unterschiedlichen Situationen gezahlt und sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Im Folgenden geben wir Ihnen eine übersichtliche Darstellung typischer Fallkonstellationen und Zeitpunkte, in denen jeweils Krankengeld oder Übergangsgeld beansprucht werden kann.

Typische Fallkonstellationen

Situation Krankengeld Übergangsgeld
Längere Krankheit nach Ende der Lohnfortzahlung (nach 6 Wochen) Ja, wenn weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht und Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt. Nein
Beginn einer medizinischen Rehabilitation (z. B. Reha-Maßnahme oder Anschlussheilbehandlung) Nein, sobald die Reha beginnt Ja, während der Reha-Maßnahme, sofern Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind (z. B. vorheriges Krankengeld oder Bezug von ALG I)
Nach Abschluss der Reha, aber weiterhin arbeitsunfähig Ja, wenn weiterhin Arbeitsunfähigkeit vorliegt und die 78 Wochen Krankengeld noch nicht ausgeschöpft sind Nein
Berufliche Wiedereingliederung nach langer Krankheit (Stufenweise Wiedereingliederung) Meist Ja, falls weiterhin krankgeschrieben Möglich bei spezifischen Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation über die Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit Nein Ja, sofern die Maßnahme genehmigt ist und weitere Voraussetzungen erfüllt sind

Zeitlicher Ablauf: Wann welche Leistung gezahlt wird

Krankheitsverlauf mit möglicher Reha:

  1. Krankmeldung durch den Arzt: Arbeitgeber zahlt bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung.
  2. Krankengeld: Ab der 7. Woche zahlt die gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld.
  3. Beginn einer medizinischen Reha: Übergangsgeld ersetzt ab Start der Maßnahme das Krankengeld.
  4. Nach der Reha: Bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit kann wieder Krankengeld gezahlt werden (sofern Anspruch besteht).

Kurzüberblick: Wer zahlt wann?

Zeitpunkt/Situation Zuständiger Leistungsträger
Lohnfortzahlung (erste 6 Wochen) Arbeitgeber
Krankheit über 6 Wochen hinaus (ohne Reha) Krankenkasse (Krankengeld)
Krankheit & Beginn einer bewilligten Reha-Maßnahme Rentenversicherung / Unfallversicherung (Übergangsgeld)
Anschluss an Reha, weiterhin arbeitsunfähig Krankenkasse (Krankengeld, sofern Anspruch besteht)
Tipp:

Achten Sie darauf, alle Bescheinigungen rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse und gegebenenfalls bei der Rentenversicherung einzureichen. Nur so können Sie einen nahtlosen Übergang zwischen den verschiedenen Leistungen sicherstellen.

6. Fazit: Worauf Betroffene achten sollten

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

Krankengeld und Übergangsgeld sind zwei zentrale Leistungen im deutschen Sozialversicherungssystem, die Menschen in gesundheitlichen Krisen unterstützen. Beide Zahlungen greifen in unterschiedlichen Situationen und haben jeweils spezielle Voraussetzungen. Um Missverständnisse zu vermeiden und finanzielle Nachteile auszuschließen, ist es wichtig, die Unterschiede und Bedingungen genau zu kennen.

Vergleichstabelle: Krankengeld vs. Übergangsgeld

Leistung Krankengeld Übergangsgeld
Voraussetzung Längere Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Lohnfortzahlung (i.d.R. nach 6 Wochen) Teilnahme an medizinischer Rehabilitation oder beruflicher Reha-Maßnahmen
Zuständige Stelle Gesetzliche Krankenkasse Rentenversicherung oder Unfallversicherung
Dauer der Zahlung Maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit Dauer der bewilligten Reha-Maßnahme
Höhe der Leistung 70 % des Bruttoeinkommens (max. 90 % des Nettos) Abhängig vom letzten Einkommen und Familienstand, meist etwas niedriger als Krankengeld
Antrag notwendig? Ja, Antrag bei der Krankenkasse erforderlich Ja, Antrag bei der Renten- oder Unfallversicherung erforderlich
Sonderregelungen Nicht für Selbstständige ohne Krankengeldanspruch; endet bei Beginn von Übergangsgeldzahlung Zahlt nur während aktiver Reha; kein Anspruch bei rein ambulanter Behandlung ohne Maßnahme

Praktische Hinweise für Betroffene

  • Pünktliche Antragstellung: Beantragen Sie Krankengeld oder Übergangsgeld frühzeitig, um Zahlungslücken zu vermeiden.
  • Dokumente bereithalten: Halten Sie ärztliche Bescheinigungen und Nachweise über Ihre Erwerbstätigkeit griffbereit.
  • Kombination beider Leistungen: Ein Wechsel zwischen Krankengeld und Übergangsgeld ist möglich, aber nie gleichzeitig – achten Sie auf die jeweiligen Fristen.
  • Beratung nutzen: Bei Unsicherheiten helfen Beratungsstellen der Krankenkassen oder Rentenversicherungen weiter.
  • Einkommensveränderungen melden: Informieren Sie die zuständigen Stellen sofort über Änderungen Ihrer Einkommenssituation.
  • Lückenlose Krankschreibung: Achten Sie darauf, dass Ihre Krankschreibungen nahtlos fortgeführt werden, damit kein Anspruch verloren geht.
Tipp:

Wer sich rechtzeitig informiert und alle Unterlagen vollständig einreicht, erhält in der Regel eine schnelle Bearbeitung und Auszahlung der zustehenden Leistungen. So lässt sich die Zeit der Krankheit oder Rehabilitation finanziell besser überbrücken.